Verfassungsmäßigkeit des SolidaritätszuschlagsDer IX. Senat des BFH hat am 17.01.2023 bekanntgegeben, dass die Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags (Az.: IX R 15/20) am 30.01.2023 verkündet wird. (Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs) |
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