Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2021Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung turnusgemäß angepasst. Rechengrößen der Sozialversicherung 2021 (auf Basis des Referentenentwurfs)
* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. (Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) |
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