Sachbezugs­werte ab 2022

Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2021 I S. 5187) gegenüber 2021 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2022 insgesamt 270 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

  • Frühstück: 56 Euro

  • Mittag-/Abendessen (jeweils): 107 Euro monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt,  ergibt sich somit ein Wert von 3,57 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,87 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.

Das BMF-Schreiben finden Sie hier


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