Änderung des GrunderwerbsteuergesetzesZur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen bei Immobilientransaktionen in der Grunderwerbsteuer sind nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Maßnahmen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten. |
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