Durch­bruch bei Fristver­längerung

Am 17.12.2020 beschlossen die beiden Koalitionspartner, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 bis zum 31.08.2021 verschoben werden soll.

Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und Deutscher Steuerberaterverband (DStV) hatten sich dafür seit Monaten eingesetzt, denn der Berufsstand ist seit Beginn der Corona-Krise rund um die Uhr für seine Mandanten im Einsatz. Egal ob Beratung zu Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite, befristete Umsatzsteuersenkung, Überbrückungshilfe I und II, November- und Dezemberhilfe, zu all diesen Themen suchen die Mandanten den Rat und die Unterstützung ihres Steuerberaters und seiner Mitarbeiter/innen. Routinetätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung gerieten darüber ins Stocken, die Fristeinhaltung der Steuererklärungen 2019 unmöglich.

(Auszug aus einer Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer)


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