BMF: Anhebung der BetriebsausgabenpauschaleDas BMF hat am 06.04.2023 ein aktuelles Schreiben zur Anhebung der Betriebsausgabenpauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit aufgrund des gestiegenen Preisniveaus veröffentlicht (BMF IV C 6 - S 2246/20/10002:001). Danach gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2023 abweichend von H 18.2 (Betriebsausgabenpauschale) EStH bei der Ermittlung der vorbezeichneten Einkünfte die Möglichkeit zur Pauschalierung der Betriebsausgaben wie folgt:
Es bleibt dem Steuerpflichtigen unbenommen, etwaige höher Betriebsausgaben nachzuweisen. (Zum Volltext des BMF-Schreibens gelangen Sie hier). |
Weitere News:
23.04.2024: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
19.04.2024: Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
18.04.2024: Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar
15.04.2024: Verliebt, verlobt, verheiratet - die erste gemeinsame Steuererklärung
Alle News anzeigen