Zur Verfassungsmäßigkeit der SäumniszuschlägeDie Frage nach der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen dürfte nun höchstrichterlich geklärt sein. Der BFH hat in zwei aktuell veröffentlichten Entscheidungen (Urteil vom 23.08.2023 - X R 30/21 sowie Beschluss vom 13.09.2023 - XI B 38/22 (AdV)) erneut Stellung zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen genommen und entschieden, dass gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags sowohl für die Zeiträume vor dem 31.12.2018 als auch für Zeiträume ab dem 01.01.2019 keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Beide Senate haben sich den Entscheidungen des VII. Senats angeschlossen und wie folgt ausgeführt:
In der Praxis ist damit zu rechnen, dass in Verfahren gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen mit dem Argument ihrer Verfassungswidrigkeit Aussetzung der Vollziehung nicht mehr gewährt werden wird. (BFH-Urteil vom 23.08.2023 - X R 30/21 sowie BFH-Beschluss vom 13.09.2023 - XI B 38/22 (AdV)) |
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