Überbrückungshilfe verlängert, ausgeweitet und vereinfacht
18.09.2020
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
Folgende Unternehmen sind antragsberechtigt, die entweder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten erlitten haben, oder
- die im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % pro Monat verzeichnen mussten.
- Bei einem Umsatzrückgang von weniger als 30 % wird weiterhin keine Überbrückungshilfe ausgezahlt.
Konkret werden folgende Fixkosten erstattet:
Umsatzrückgang(im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat) |
Erstattung als Überbrückungshilfe |
---|---|
Zwischen 30 % und unter 50 % (bisher mindestens 40 %) |
40 % der förderfähigen Fixkosten |
Zwischen 50 % und 70 % |
60 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 50 %) |
Mehr als 70 % |
90 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 80 % |
Darüber hinaus ergeben sich folgende Änderungen:
- Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können durch eine Pauschale der förderfähigen Fixkosten unterstützt werden. Diese Pauschale wird verdoppelt: Um den teilweise hohen Personalkosten Rechnung zu tragen, die zum Betriebserhalt notwendig sind, steigt die Personalkostenpauschale auf 20 Prozent der förderfähigen betrieblichen Fixkosten. Bislang betrug sie pauschal 10 Prozent.
- Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat. Damit können Unternehmen je nach Höhe betrieblicher Fixkosten für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
- Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen der Überbrückungshilfe. Bisher galt für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten eine Höchstgrenze von 9.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten eine Höchstgrenze von 15.000 Euro.
Sie benötigen einen Steuerberater um einen Antrag auf Überbrückungshilfe zu stellen?
Wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter 02234/922556 oder info@steuerberaterfrechen.de
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